Weideumzäunung:
Die Umzäunung sollte eine Mindesthöhe bei Kleinpferden 1,20 m, bei Großpferden 1,30 m haben, der Pfahlabstand 3,00 m – 3,50 m betragen.
Die Umzäunung sollte eine gut sichtbare Barriere durch Querverlattung aus Holz, /Gummibändern mit einer Breite von mindestens 7 cm aufweisen. Ein alleiniger Elektrozaun ist ausreichend, wenn er gut sichtbar mit drei Breitbändern und ausreichender Stromstärke aufgestellt ist. Eine regelmäßige Kontrolle der Umzäunung muss gewährleistet sein.