Verunfallt eine Minderjährige in den Reitferien durch ein bockendes Pony und zieht sich einen Milzriss zu, haftet der Ferienhofbetreiber nicht, wenn er darlegen kann, dass die Kinder unter Aufsicht geritten sind.
(Urteil Kanzlei Raupers, OLG Oldenburg 2005)