Für den Unfall eines Kindes, die in einer Reitstunde vom Pony gerutscht ist, haftet die Inhaberin der Reitschule nicht, wenn sie die ihr obliegenden Sorgfaltspflichten nicht verletzt und die als Reitlehrerin eingesetzte Aushilfe den Unfall nicht verschuldet hat.
(Urteil des OLG Hamm, 11.01.2013 – 12 U 130/12)