Reiten im Gelände/ LKW
Ein Lkw-Fahrer, der einen Reiter passieren will, muss gegebenenfalls unter Ausnutzung des Randstreifens einen Seitenabstand von wenigstens 1,50 m bis 2,00 m einhalten.
Wird dies nicht beachtet und scheut das Pferd, so haftet der Lkw-Fahrer für die Folgen, wobei ggf. ein Mitverschulden des Reiters zu berücksichtigen ist, wenn dieser trotz Erkennbarkeit der Gefahrenlage das Pferd lediglich anhält und selbst sitzenbleibt.
(OLG Celle, 2018)